Wissenschaftlicher Hunde-Rechner
Hundesteuer pro Jahr
0 €
0 € monatliche Belastung
Vierteljährliche Fälligkeit 0 €
Gewählte Besteuerungsgrundlage Regeltarif
Hinweis zur Fälligkeit Meist zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Rechtliche Grundlagen der Hundesteuer in Deutschland
Die Hundesteuer ist in Deutschland eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Sie steht den jeweiligen Gemeinden und Städten zu, weshalb die Steuersätze von Ort zu Ort stark variieren können.
- Zweithund-Progression: Fast alle Gemeinden besteuern den zweiten und jeden weiteren Hund spürbar höher als den Ersthund, um die Hunderate im Gemeindegebiet zu regulieren.
- Erhöhter Satz für Listenhunde: Einige Bundesländer und Kommunen erheben für Rassen mit vermuteter Gefährlichkeit (sog. Kampfhunde oder Anlagehunde) teils drastisch erhöhte Steuersätze (bis zu 1.000 € oder mehr pro Jahr), es sei denn, ein Wesenstest weist die Ungefährlichkeit nach.
- Steuerbefreiungen & Ermäßigungen: Ausnahmen gibt es häufig für anerkannte Blindenführhunde, Rettungshunde, Jagdhunde im forstlichen Dienst oder Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim adoptiert wurden (oft 1 Jahr Steuerbefreiung).
Wissenschaftliche Transparenz & Haftungshinweis:
Alle Werte dienen als fundierte Richtwerte zur realistischen Orientierung und ersetzen keine individuelle tierärztliche Untersuchung oder Diagnose.
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